Erststimme / Zweitstimme
Mit der Erststimme wählen Sie ihren Direktkandidaten. Er soll die Menschen aus Ihrem Wahlkreis im Bundestag vertreten.
Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei. Die Zweitstimmen bestimmen das Stärkeverhältnis der Parteien.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Im Prinzip entstehen Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten durchbekommt, als es ihrem prozentualem Anteil der Zweitstimmen entspricht.
Die Stärke der Parteien muss durch die Sitze im Bundestag gespiegelt werden. Den Parteien, deren Direktkandidaten nicht gewählt wurden, werden Ausgleichsmandate geschenkt, um durch die Sitze im Bundestag die Stärke der Parteien abzubilden.
Wahlperiode
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Zahlen
Die Bundesrepublik Deutschland wurde in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Mit den Erststimmen werden 299 Abgeordnete gewählt. Der Bundestag umfasst mindestens 2 x 299 = 598 Sitze. Die Nichtwähler werden nicht abgebildet. Auch bei einer Wahlbeteiligung von unter 100 % werden alle Sitze vergeben.
zu großer Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat bemängelt, dass der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate aufgebläht wird. In der Diskussion um eine verfassungsgemäße Größe wurde im Bundestag bisher keine Einigkeit erreicht.
Wenn eine erneute Erörterung stattfinden sollte, könnte in Erwägung gezogen werden, dass die den Zweitstimmen zugeordneten Sitze entsprechend der Wahlbeteiligung vermindert werden. Grundsätzlich wäre das Problem ohnehin beseitigt, wenn sehr viele Direktkandidaten ohne Parteizugehörigkeit nominiert werden. Nach geltendem Wahlrecht wird die Zweitstimme dann gestrichen, wenn mit der Erststimme ein Bewerber gewählt wird, der nicht für eine Partei kandidiert hat.
Es ist jedoch sehr fraglich, ob eine erneute Diskussion im Bundestag stattfinden wird, denn alle Parteien nutzen den jetzigen „schwebenden“ Zustand aus, um ihre Parteimitglieder mit Bundestags-mandaten zu versorgen.
Volksabstimmungen
Entsprechend Artikel 20 unseres Grundgesetzes wird die Staatsgewalt neben Wahlen auch durch Abstimmungen ausgeübt. Abstimmungen sind Volksabstimmungen. Volksabstimmungen auf Bundesebene wurden nach der Einführung des Grundgesetzes 1949 noch nicht gewollt, weil dem Staatsvolk die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt nach den Erfahrungen des dritten Reiches noch nicht zugetraut wurde.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Verfassungsgrundsätze
Es scheint generell geboten, Volksabstimmungen heute anders zu diskutieren. Sie sind von den Vätern und Müttern unseres Grundgesetzes auf der gleichen Ebene angesiedelt worden wie Wahlen und die drei Säulen des Rechtsstaates, das Parlament ( besondere Organe der Gesetzgebung), die Exekutive ( vollziehenden Gewalt) und die Legislative ( Rechtsprechung).